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Staatsaufbau und Politik

Gemäße der aserbaidschanischen Verfassung aus dem Jahr 1995 ist das Prinzip der Gewaltenteilung ein oberster Grundsatz für den Staatsaufbau. Gemäß Artikel 7 der Verfassung ist die Staatsmacht in Legislative, Exekutive und Judikative geteilt. Diese drei Gewalten stehen in ständiger Wechselwirkung zueinander und  verfassungsmäßig unabhängig im Rahmen ihrer Befugnisse und Rechte.

 
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